Hintergründe zur Abstimmung über das Wachstumschancengesetz – 21.03.2024

Der Bundesrat entscheidet morgen (22.03.2024) final über das Wachstumschancengesetz. Grundlage ist ein Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 21.02.2024 zwischen Bund und Ländern, dem CDU/CSU jedoch nicht zustimmten.

Der Bundesrat hatte im November vergangenen Jahres einen Vermittlungsausschuss angerufen. Vorgesehen war bereits eine Einigung im Dezember, welche von CDU/CSU blockiert wurde. Zuletzt knüpfte die Union ihre Zustimmung zum Wachstumschancengesetz an die Rücknahme der reduzierten Agrardieselbeihilfe.

Morgen wird sich zeigen, ob die Merz-Union auf die drängenden Apelle der Wirtschaftsverbände eingeht und zu Verstand gekommen ist oder durch ihre destruktiven Machtspiele der deutschen Wirtschaft endgültig den Rücken zukehrt. Der Schaden, der durch die monatelange Blockadehaltung von CDU/CSU bereits entstanden ist, ist unverantwortlich.

Das Wohl unseres Landes und Wohlstand muss vor Parteipolitik und taktischer Destruktion der Regierung stehen! Dass man dies gerade der vermeintlich wirtschaftsfreundlichen CDU/CSU noch erklären muss, ist an Absurdität kaum zu überbieten.

Ich setze auf die hoffentlich noch vernünftigen Stimmen in der CDU/CSU, die gerade Verantwortung tragen und sich nicht in wirrer Fundamentalopposition verheddern können: die Ministerpräsidenten. Die Länder sollten morgen im Bundesrat in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten diesem besonders wichtigen Gesetz zustimmen – im Eigeninteresse ihrer Unternehmen vor Ort.

Was die Merz-Union wohl vergessen hat, ist, dass die zahlreichen Bäuerinnen und Bauern Teil der deutschen Wirtschaft sind und somit ebenso von den ca. 50 wirtschaftsförderlichen Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes profitieren werden. Neben den finanziellen Vorteilen der degressiven Abschreibung sei hier als Beispiel die Verdoppelung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten genannt, die kleine und mittlere Unternehmen und damit auch Höfe finanziell stark unterstützt. Während vom Agrar-Diesel ein Betrieb durchschnittlich knapp drei tausend Euro pro Jahr hat, können die Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes für ein Vielfaches an Entlastung sorgen. Allein die Verdoppelung der Sonderabschreibung von 20 auf 40 Prozent könnte beim Anschaffen beispielsweise eines kleineren Traktors für hunderttausend Euro zu einer Steuerersparnis von zwölf tausend Euro führen.

Eine Ablehnung des Wachstumschancengesetzes morgen im Bundesrat wäre – das kommt in der Debatte viel zu kurz – neben der gesamten Wirtschaft eben auch für die Landwirtschaft ein riesiges Problem. Diese Verantwortung müsste dann Friedrich Merz tragen – gemeinsam mit den CDU- und CSU-Ministerpräsidenten.

Die Bundesregierung hat diese Woche zehn Maßnahmen zur langfristigen Unterstützung der Landwirtschaft erarbeitet, darin auch die Wiedereinführung der Tarifglättung. Von der Union kam: nichts.

Leider ist zudem die Investitionsprämie für Klimaschutztechnologien am Widerstand der Union gescheit und nicht mehr Teil des Gesetzes. Auch hiervon hätte die Landwirtschaft profitieren können. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag hatten sich zudem darauf verständig, die Prämie speziell für Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich, die auch unabhängig von Energieeffizienzverbesserungen zu Reduzierungen von Treibhausgasemissionen führen, weiterzuentwickeln.

Unverständlich, dass die vermeintlich wirtschaftsfreundliche Union so innovationsfeindlich ist, dass sie keine „Tax Credits“ ähnlich dem US-amerikanischen „Inflation Reduction Act“ mitermöglichen möchte. Und das, obwohl sie so wichtig für die Transformationsfähigkeit unserer Wirtschaft gewesen wäre und den größten Wachstumsimpuls des gesamten Gesetzes gehabt hätte.

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