Ich freue mich, dass wir das Zukunftsfinanzierungsgesetz im Parlament abschließend beraten haben und jetzt den Finanzstandort Deutschland ins 21. Jahrhundert bringen.
Es geht insgesamt um massive Verbesserungen für den Start-up-Standort, Finanzstandort, aber auch um mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher und um Digitalisierung. Im Endeffekt führen wir damit den Finanzplatz Deutschland endlich ins 21. Jahrhundert, wo er hingehört, machen ihn zukunftsfähig und noch stärker.
Unter all den Veränderungen, die wir mit diesem Gesetz bewirken werden, sticht für mich die Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung heraus.
Wir lösen den gordischen Knoten bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung – indem wir Startups praktikabler als bisher ermöglichen, Mitarbeitenden einen Zusatz zum Lohn in Form von Anteilen des Unternehmens zu geben. Bislang mussten auf diese Anteile bspw. bei einem Unternehmenswechsel Steuern gezahlt werden – ohne dass die einzelne Person zuvor schon eine Auszahlung der Anteile gehabt hätte. Geld zu zahlen, bevor man es erhalten hat, ist natürlich nicht besonders attraktiv. Dieses Problem (“dry-income”) lösen wir nun endlich.
Außerdem unterstützen wir mittlere und kleine Einkommen im Vermögensaufbau mit der Arbeitnehmersparzulage.
Meine gesamte Rede können Sie hier nachlesen oder schauen:
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Die Doppelmoral der AfD beim Thema Cum-Cum
Berlin, 26.06.2025 – Die AfD-Fraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode einen Entschließungsantrag mit der Drucksache 20/13021 gestellt, in dem sie unteranderem die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Belegen der Finanzinstitute von zehn auf fünf Jahre gefordert hat.
Sich dann heute ins Parlament zu stellen und zu sagen, man sei für die Aufklärung des Steuerraubes Cum-Cum ist einfach nur von einer absoluten Doppelmoral gezeichnet. Wäre der Antrag der AfD damals durchgegangen, wären alle Belege die zur Aufklärung beigetragen hätten einfach vernichtet.
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