EU Kommission beschließt delegierten Rechtsakt zu den „European Sustainability Reporting Standards“ („ESRS“) 

Die Europäische Kommission hat gestern den delegierten Rechtsakt zur Umsetzung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung („European Sustainability Reporting Standards“, kurz: „ESRS“) angenommen. Diese Standards definieren die genauen Inhalte und Anforderungen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten der im Dezember 2022 beschlossenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („EU Corporate Sustainability Reporting Directive“, kurz: „CSRD“) einzuhalten sind. Die CSRD und die damit verbundenen ESRS ersetzen in der EU die bisher geltenden Vorschriften der „Non-Financial Reporting Directive“ („NFRD“) und weiten sowohl den inhaltlichen Umfang der Berichterstattung als auch den Anwenderkreis deutlich aus.

Die neuen Regelungen der CSRD werden letztendlich für ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland gelten, wobei das Inkrafttreten stufenweise nach Größe der Unternehmen geregelt ist. Ab 2025 müssen alle Unternehmen nach CSRD berichten, die bereits bisher nach NFRD berichtet haben (ca. 500). Ab 2026 kommen alle Großunternehmen dazu, die mindestens 250 Beschäftigte, 40 Mio. Euro Umsatz oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen. Dies stellt den überwiegenden Großteil der in Deutschland betroffenen Unternehmen dar. Von den kapitalmarktorientierten KMU, für die die CSRD ab 2027 gilt, gibt es in Deutschland sehr wenige.

Was genau berichtet werden muss, bestimmt sich nach der Wesentlichkeitsanalyse, die jedes Unternehmen zu Beginn der Berichterstattung durchführen muss. Darin wird festgestellt, welche thematischen Standards der ESRS für das jeweilige Unternehmen wesentlich – bzw. relevant – sind. Die Analyse muss nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit durchgeführt werden. Unterschieden wird zwischen der „Financial Materiality“ – Auswirkungen von Umwelt und Gesellschaft auf das Unternehmen – und der „Impact Materiality“ – Auswirkungen vom Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft. Ein Thema ist immer dann wesentlich und muss berichtet werden, wenn es eine der beiden Voraussetzungen erfüllt. Insgesamt beinhalten die ESRS zehn themenspezifische Standards, davon fünf im Bereich Umwelt (Klimawandel, Verschmutzung, Wasser, Biodiversität, Ressourcennutzung), vier im Bereich Soziales (eigene Belegschaft, Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher) und einen Governance-Standard.

All diese Themen unterliegen der Wesentlichkeitsanalyse, ob und wie detailliert berichtet werden muss, hängt also von deren Ergebnis ab. In einem früheren Vorschlag der inter-disziplinären Arbeitsgruppe EFRAG, die von der Kommission mit der Erarbeitung der Standards beauftragt wurde, war es so geregelt, dass einige sehr wichtige Datenpunkte von allen Unternehmen automatisch berichtet werden müsste. Dazu gehörte insb. das Thema Klimawandel sowie einige wichtige Datenpunkte, die Investoren zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung („Sustainable Finance Disclosure Regulation“, kurz „SFDR“) benötigen. Dieser Automatismus hätte die Unternehmen im Bereich Klima und Offenlegung gegenüber den Finanmärkten von der vorgelagerten Wesentlichkeitsanalyse befreit – gegen diese Befreiung hat sich die EU Kommission entschieden.

Dazu kommentiert MdB Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN Bundestagsfraktion und stellv. Vorsitzende des Finanzausschusses:

„Die Einführung der CSRD und nun der Beschluss der Berichtsstandards ist eine gute Nachricht für Unternehmen und Gesellschaft. Die CSRD nimmt eine wichtige Vereinheitlichung der bisherigen, oft sehr unterschiedlichen Arten der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor und führt so zu mehr Einfachheit und Klarheit für Unternehmen. Es gibt nun endlich einheitliche Standards für Berichtsinhalte, Kennzahlen und Methoden, die von allen anerkannt und genutzt werden können – eine Forderung, die aus Unternehmerkreisen lange geäußert wurde. Damit beendet die EU das lange vorherrschende Wirrwarr einer Vielzahl von unterschiedlichen, teils privat initiierten Standards und schafft für Unternehmen Klarheit, Vergleichbarkeit und Effizienz. Damit ist die EU international Vorreiter und setzt ein starkes Zeichen für nachhaltiges Wirtschaften und gesellschaftlichen Fortschritt. Es wurde lange intensiv an der Erstellung dieser Standards gearbeitet und es ist gut, dass berichtspflichtige Unternehmen, Prüfer und Finanzakteure nun in Hinsicht auf das anstehende erste Berichtsjahr 2024 Gewissheit haben.

Dennoch sind Details zu kritisieren: In einigen Aspekten wäre mit dem Ziel dder einfacheren Umsetzung ein anderes Ergebnis besser gewesen. Den ursprünglichen Vorschlag, einige besonders wichtige Datenpunkte von allen Unternehmen automatisch – ohne aufwändige, vorgelagerte Wesentlichkeitsanalyse – berichten zu lassen, halte ich sowohl aus Transparenz- als auch Effizienzperspektive für sehr sinnvoll, vor allem im Bereich CO2-Daten und der Verknüpfung von Daten für den Finanzsektor.

  • Es ist schlicht logisch, dass Klimadaten für alle Unternehmen relevant sind – hierfür nun eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen zu müssen, bedeutet unnötigen Mehraufwand. Der Klimawandel ist eine dominierende gesellschaftliche Herausforderung und die EU hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Hierfür braucht es Daten. Alle Unternehmen stoßen CO2 aus – es ist unverständlich, warum diese Datenpunkte nicht automatisch berichtet werden sollen und die Vorgaben der EU führen an der Stelle leider zu mehr Arbeit.
  • Auch die automatische Harmonisierung zwischen CSRD und Offenlegung durch Finanzmarktakteure im Rahmen der SFDR wäre aus meiner Sicht ein sinnvoller Schritt gewesen, doch nun sind die SFDR-Datenpunkte ebenfalls Teil der Wesentlichkeitsanalyse. Dadurch entsteht möglicherweise ein neuer Flickenteppich an Daten entsteht, den die Finanzwirtschaft in mühevoller Kleinarbeit komplettieren muss. Auch diesen Aufwand hätte man verhindern können. Es ist bedauerlich, dass die Kommission hier nicht auf die Interessen der Finanzwirtschaft – auch geäußert bspw. durch die Deutsche Bundesbank – gehört hat und somit eine Chance für mehr Konsistenz innerhalb ihrer Sustainable-Finance-Regulierung verpasst hat.

Nachdem die EU sowohl die CSRD als auch die ESRS beschlossen hat, geht es nun an die nationale Umsetzung in Deutschland. Dabei kommt es unter anderem darauf an, dass wir die Standards mit sinnvollen Unterstützungsangeboten für mittelgroße Unternehmen flankieren und so einen guten Rahmen für die Anwendung schaffen. Denn – so begrüßenswert die Vereinheitlichung ist – für viele Unternehmen kommt zu Beginn Mehraufwand hinzu. Diesen möchten wir abfedern.

Auch bei der Frage der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, die mit der CSRD erstmals eingeführt wird, brauchen wir gute Regelungen, damit der freie und faire Wettbewerb gefördert und die Qualität der Berichtsinhalte sichergestellt wird.“

Katharina Beck ist neben ihrer Funktion als finanzpolitische Sprecherin durch ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Rechtsausschuss zuständige Berichterstatterin der Grünen für die nationale Umsetzung der CSRD.

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