Wir haben alle gesehen, dass Preise von beispielsweise Rohöl und Lebensmitteln mehr als notwendig extrem nach oben schnellen konnten. Das liegt unter anderem an Marktstrukturen, wo wenige Akteure einen Markt dominieren (“Oligopole”), es also nicht mehr ausreichend Akteure für einen gesunden Wettbewerb gibt. Wenige Unternehmen haben dann durch ihre konzentrierte Marktmacht leider die Möglichkeit, die Preise einfach anzuheben – und damit erodiert die Quailtät der Marktwirtschaft. Das haben wir unter anderem bei den Übergewinnen im Mineralölsektor letztes Jahr gesehen. Hinzu kommen komplexe Verflechtungen durch Beteiligungen. Uns fallen sicher auf Anhieb einige enorm einflussreiche Unternehmen ein & es kommen Zweifel auf, ob der Staat die Kraft hat, Unternehmen klare Grenzen für einen fairen Wettbewerb zu setzen.
Diesen Zweifeln begegnen wir jetzt mit der Reform des Wettbewerbsrechts.
Künftig kann das Bundeskartellamt besser durchgreifen, wenn Märkte gestört sind, indem es gezielt auf Störungen in ganzen Märkten (anstatt nur auf einzelne Unternehmen) schauen kann.
Wir erleichtern das Handeln des Kartellamtes durch klare, schnelle und effektive Maßnahmen. Übrigens: Durch die Abschöpfung von Kartellgewinnen schützen wir auch die fairen Marktteilnehmer*innen & schaffen faire Bedingungen für alle.
Bei schweren Störungen des Wettbewerbs ermöglicht das Gesetz sogar eine Entflechtung von Konzernen als ultima ratio.
Denn fairer Wettbewerb ist entscheidend für die ökologische Transformation und die Verbraucher*innen – er sorgt für neue, innovative Lösungen und faire Preise. Und wir wissen um die Notwendigkeit, Märkten klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen. Wir stärken deshalb das Bundeskartellamt als Hüter eines fairen Wettbewerbs. Ganz im Sinne der Verbraucher*innen.
Ein großer Dank gilt unserer wirtschaftspolitischen Sprecherin Sandra Detzer, die für uns als Berichterstatterin diese so wichtige Novelle verhandelt hat!
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