Schluss mit dem Mythos des „Verkaufszwangs von Omas Häuschen“ – Rede zum Antrag der Linken zur Erbschaftssteuer am 22.06.2023

Meine Redezeit am Donnerstag, den 22.06.2023 zur Erbschaftsteuer habe ich genutzt, um ein für alle mal mit einem Mythos aufzuräumen. 

Ständig wird behauptet, die Erbschaftsteuer bedrohe “Omas Häuschen”, und nachfolgende Generationen seien zum Verkauf gezwungen, obwohl sie doch so gerne darin wohnen würden. Bayerns Ministerpräsident Söder hat sich gar zur Aussage verstiegen, es drohe ein “Ausverkauf der Heimat”. Daneben dass hier jemand Ängste schüren will und seine politische Verantwortung nicht wahrnimmt:

Diese Behauptung ist schlichtweg falsch.

Wenn ein Haus in der Familie vererbt wird, dann fällt darauf, wenn es weiterhin von Ehegatt*innen oder Kindern bewohnt wird, in der Regel überhaupt gar keine Steuer an. Kleine Einschränkung: wenn ausschließlich Kinder darin wohnen bleiben, dann gilt die Komplettbefreiung “nur” für 200 Quadratmeter, aber die Steuer fällt dann auch nur auf die darüber hinaus gehenden qm an und ist effektiv dann selbst bei einer sehr großen Eigentumswohnung im teuren München extrem niedrig. Und dann kommen zusätzlich noch die steuerlichen Freibeträge von bis zu 500.000 Euro pro Person drauf. Zu einem Verkauf gezwungen wird niemand – zusätzlich zu den ganzen Befreiungen gibt es nämlich auch noch Stundungsmöglichkeiten.

Abgesehen davon haben die meisten Omas gar kein Häuschen zu vererben – denn zwei Drittel der Deutschen erben gar nicht in einem so nennenswerten Umfang. 

Über die Ungerechtigkeiten bei Erbschaften und Schenkungen sowie den entsprechenden Handlungsbedarf habe ich in meiner Rede zu einem Antrag der Linken zur Erbschaftsteuer gesprochen.

Meine gesamte Rede können Sie hier nachlesen oder schauen:

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