Am Donnerstag, den 17.03.2022 wurde im Bundestag über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses in Bezug auf den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ debattiert. Aufgrund der späten Stunde habe ich meine 4 Min Redezeit dem Plenum geschenkt und die Rede schriftlich zu Protokoll gegeben. Das ist ein Schritt, der manchmal gegangen wird, um Nachtsitzungen des Bundestags etwas zu verkürzen und über den sich viele Kolleg*innen im Bundestag freuen.
Das Thema des Antrags der CDU/CSU ist sehr wichtig für zig Tausende Steuerberater*innen und Millionen (Solo-)Selbstständige und Unternehmer*innen. Der Antrag der CDU/CSU war aber nicht umfassend genug, daher haben wir ihn abgeleht. Anders als im Unions-Antrag haben wir in der Ampel statt dessen im von uns vorgeschlagenen 4. Corona-Steuerhilfegesetz drei Punkte besser ausgearbeitet:
- Erstens: Wir sehen nicht nur kurzfristig für das Besteuerungsjahr 2020 weitere Fristverlängerungen vor – wie es die Union vorschlägt – sondern wir verlängern die Fristen auch für die Besteuerungsjahre 2021 und 2022. In den Folgejahren geht die Rückführung zum Normalzustand der Fristen dann sukzessiv vor. Durch diese mehrjährige Entzerrung der Fristen verhindern wir einen erneuten Stau von Arbeit im kommenden Jahr. Wir entspannen dadurch die Lage und ermöglichen auch bis ins Jahr 2024 hinein nun Planungssicherheit.
Vorausschauende Politik – das ist aus meiner Sicht gute Politik. - Zweitens: Wir verlängern nicht nur, wie von der Union vorgeschlagen, die Fristen für die beratenen Steuerpflichtigen, sondern auch für diejenigen, die keine Steuerberatung in Anspruch nehmen. Auch diese Personen sind auf diverse Weise, und sei es durch vermehrte Kinderbetreuung zuhause, ebenfalls durch die Corona-Pandemie weiterhin belastet und auch hier entlastet eine Entzerrung der Fristen das Leben. Mir ist es ein Herzensanliegen, Politik wo es geht für alle und nicht nur für ausgewählte Gruppen zu machen. Und das ist hier unser Ansatz als Ampel.
- Drittens: Zudem beinhaltet unser Regierungsentwurf im Gegensatz zum Unions-Antrag auch eine Anpassung der zinsfreien Karenzzeit für nachträgliche Vorauszahlungen. Das bedeutet, auch hier bieten wir eine Entlastung an, in dem durch die Verzögerungen im Ablauf der Bearbeitung von Steuererklärungen dann nicht auch noch Zinsen auf möglicherweise verpätete Nachzahlungen gezahlt werden müssen. Im Jahr 2020 verlängern wir die Karenzzeit um sechs Monate, 2021 um vier und 2022 um zwei Monate. Auch hier gehen wir also den klugen Weg der vorausschauenden Politik mit einer planbaren Abschmelzung der Fristverlängerungen.
Meine vollständige Rede können Sie hier nachlesen:
Sebastian Brehm (CDU/CSU) hatte uns vorgeworfen, die Fristen nicht richtig zu verlängern. Darauf musste ich dann doch kurz nachfragen, was ihn antreibt, dies zu unterstellen.
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