Erfolg im Kampf gegen CumCum: Aufbewahrungsfristen bleiben erhalten

Heute hat der Finanzausschuss des Bundestags beschlossen, dass Buchungsbelege im Finanzsektor weiterhin zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen organisierte Steuerhinterziehung wie CumCum – und Ergebnis jahrelanger, beharrlicher Arbeit.

Ich freue mich sehr über diese Entscheidung. Denn diese Belege sind zentral, um CumCum- und ähnliche Steuergestaltungen überhaupt aufdecken zu können. Ohne unsere Initiative wären die Fristen ab Januar 2026 auf acht Jahre verkürzt worden – ein schwerer Rückschritt für die Aufklärung.

Zuerst haben wir Grünen in der Ampelregierung die einjährige Ausnahmeregelung für längere Aufbewahrungsfristen hart erkämpft. Nach dem Regierungswechsel haben wir uns sofort dafür eingesetzt, diese Regel dauerhaft zu sichern – mit parlamentarischen Initiativen, Gesprächen und gemeinsam mit der Bürgerbewegung Finanzwende. Jetzt ist es gelungen: Die Fristen bleiben dauerhaft bei zehn Jahren.

Das bedeutet konkret: Beweismaterial darf nicht vorzeitig geschreddert werden, mögliche CumCum-Fälle können weiter aufgeklärt werden, und das Vertrauen in den Rechtsstaat wird gestärkt.

Nun müssen allerdings auch Taten folgen. Ich erwarte, dass Finanzminister Lars Klingbeil das Bundeszentralamt für Steuern anweist, die Prüfungen von Finanzinstituten mit höchster Priorität fortzusetzen. Außerdem müssen weitere Gesetzeslücken geschlossen und die zuständigen Staatsanwaltschaften gestärkt werden.

Dieser Beschluss ist ein wichtiger Zwischenerfolg – aber der Kampf gegen Steuerbetrug und organisierte Finanzkriminalität ist noch lange nicht gewonnen. Wir bleiben dran.

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