CSRD-Umsetzungsgesetz: Planungssicherheit schaffen, Schwächen beseitigen

Heute wird das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UG) im Bundestag eingebracht. Gleichzeitig hat das Europäische Parlament eine Einigung zum sogenannten Nachhaltigkeits-Omnibus erzielt, der zentrale EU-Gesetze zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und CSDDD) zusammenführt.

Ich unterstütze das Ziel der CSRD voll und ganz: Nachhaltigkeitsdaten wie CO₂-Emissionen vergleichbar und zugänglich zu machen, damit Unternehmen, Investoren und Finanzmärkte Chancen und Risiken besser steuern können. Das ist ein wichtiger Schritt für Transparenz und nachhaltiges Wirtschaften.

Aber: Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung ist leider kein gutes Beispiel für praxistaugliche Politik.
Statt die Umsetzung einfach und effizient zu gestalten, führt der Entwurf zu unnötigen bürokratischen Hürden und Mehrkosten – gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Die sogenannte „Aufstellungslösung“ beim elektronischen Berichtsformat und die ausschließliche Prüferlaubnis für Wirtschaftsprüfer machen die Berichterstattung komplizierter und teurer, ohne dass dadurch mehr Qualität entsteht. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist das nicht nachvollziehbar.

Ich finde: Deutschland sollte keine nationalen Sonderwege gehen, sondern die EU-Vorgaben 1:1 umsetzen. Nur so bleibt der Rechtsrahmen klar, praktikabel und europäisch einheitlich. Wir Grüne werden uns im Rechtsausschuss dafür einsetzen, dass die Umsetzung der CSRD einfach, kosteneffizient und planungssicher erfolgt – und damit ihr eigentliches Ziel erreicht.

Auch auf europäischer Ebene ist Augenmaß gefragt: Die im EU-Parlament vereinbarte Vervierfachung der Schwellenwerte bei der CSRD halte ich für überzogen und systematisch problematisch. Sie weicht unlogisch von bestehenden Richtlinien ab und würde wichtige Unternehmen aus der Berichtspflicht herausfallen lassen – darunter auch solche, die für die Finanzstabilität relevant sind. Eine Verdoppelung der Schwellenwerte und 50 Millionen Euro Umsatz wäre ausreichend und ausgewogen.

Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich im anstehenden Trilog für Balance, Konsistenz und Klarheit einsetzt – und sich auch für verständliche und vergleichbare freiwillige Standards für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) starkmacht. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll Wirkung entfalten, nicht lähmen.

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