Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Damit wird die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz: CSRD) endlich in deutsches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet künftig bestimmte Unternehmen, zusätzlich zu ihren Finanzberichten auch Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen – mit vergleichbaren Daten etwa zu CO₂-Emissionen oder sozialen Aspekten.
Ich freue mich, dass die Umsetzung jetzt weitergeht. Durch den Kabinettsbeschluss können wir im Bundestag endlich mit den Beratungen beginnen und so schnellstmöglich Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen schaffen. Denn klar ist: Nachhaltigkeitsdaten transparent zu machen, ist kein Selbstzweck – sie helfen Unternehmen, ihre Wirkung besser zu steuern, und schaffen Vergleichbarkeit für Investoren und Finanzmärkte.
Gleichzeitig müssen die Regeln einfach und bürokratiearm bleiben. Genau das Gegenteil sehe ich im aktuellen schwarz-roten Gesetzentwurf: Die vorgeschriebene Aufstellungslösung beim elektronischen Berichtsformat und die ausschließliche Prüferlaubnis für Wirtschaftsprüfer bedeuten zusätzliche Belastungen – vor allem für den Mittelstand. Diese Kritik teilen übrigens auch zahlreiche Wirtschaftsverbände.
Ich setze mich daher dafür ein, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auch durch andere qualifizierte Prüfdienstleister möglich wird, wie es etwa in Frankreich längst üblich ist. Das würde Wettbewerb schaffen, die Kosten senken und die Akzeptanz des Gesetzes erhöhen.
Wir Grüne werden im Bundestag darauf drängen, die Umsetzung praxisnah, verhältnismäßig und wirksam zu gestalten – damit die CSRD ihr gutes Ziel erreicht: mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine nachhaltigere Wirtschaft.
Neuste Artikel
Für die Wirtschaft von morgen: Startups, Finanzierung und Mut zur Innovation
Berlin, 07.11.2025 – Deutschland hat großartige Gründerinnen und Gründer – was ihnen fehlt, ist oft nicht der Mut, sondern die passenden Rahmenbedingungen.
In meiner Rede im Bundestag habe ich gefordert: Mehr Tempo bei Finanzierung, Kapitalmarktunion und Förderung, statt Bürokratie und Stillstand. Startups und Scale-ups brauchen endlich wieder Rückenwind – durch bessere Finanzierung, mutige Politik und eine echte Zukunftsstrategie für den Standort Deutschland.
Erfolg im Kampf gegen CumCum: Aufbewahrungsfristen bleiben erhalten
Berlin, 05.11.2025 – Ein wichtiger Erfolg für Steuergerechtigkeit: Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist für Belege im Finanzsektor bleibt bestehen – und damit auch die Chance, komplexe Steuertricks wie CumCum-Geschäfte weiter aufzuklären. Das haben wir mit viel Druck und Beharrlichkeit erreicht.
Jetzt muss der Finanzminister dafür sorgen, dass die Aufarbeitung konsequent weitergeht – damit Steuerbetrug nicht länger ungestraft bleibt und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt wird.
Bericht aus Berlin – Oktober 2025
Becks Bericht aus Berlin – Oktober 2025
Die top 3 Themen:
Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – ab 300 Wohnungen kann man steuerfrei erben; während bei drei Wohnungen regulär Erbschaftssteuer gezahlt wird. Solche Steuerlücken wollen wir endlich schließen.
Startups und Innovationen – es ist schön, die Lust auf Zukunft bei vielen großartigen Gründer*innen zu spüren. Wir Grüne bleiben dran, dass diese Zukunftsbranchen auch weiterhin die Unterstützung bekommen, die sie verdienen.
CumCum – Finanzminister Lars Klingbeil hat unsere Forderung zur längeren Aufbewahrungsfrist von Belegen im Finanzsektor übernommen.
Ähnliche Artikel