CSRD-Umsetzungsgesetz: Nachhaltigkeitsberichte einfach, sinnvoll und praxisnah gestalten

Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Damit wird die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz: CSRD) endlich in deutsches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet künftig bestimmte Unternehmen, zusätzlich zu ihren Finanzberichten auch Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen – mit vergleichbaren Daten etwa zu CO₂-Emissionen oder sozialen Aspekten.

Ich freue mich, dass die Umsetzung jetzt weitergeht. Durch den Kabinettsbeschluss können wir im Bundestag endlich mit den Beratungen beginnen und so schnellstmöglich Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen schaffen. Denn klar ist: Nachhaltigkeitsdaten transparent zu machen, ist kein Selbstzweck – sie helfen Unternehmen, ihre Wirkung besser zu steuern, und schaffen Vergleichbarkeit für Investoren und Finanzmärkte.

Gleichzeitig müssen die Regeln einfach und bürokratiearm bleiben. Genau das Gegenteil sehe ich im aktuellen schwarz-roten Gesetzentwurf: Die vorgeschriebene Aufstellungslösung beim elektronischen Berichtsformat und die ausschließliche Prüferlaubnis für Wirtschaftsprüfer bedeuten zusätzliche Belastungen – vor allem für den Mittelstand. Diese Kritik teilen übrigens auch zahlreiche Wirtschaftsverbände.

Ich setze mich daher dafür ein, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auch durch andere qualifizierte Prüfdienstleister möglich wird, wie es etwa in Frankreich längst üblich ist. Das würde Wettbewerb schaffen, die Kosten senken und die Akzeptanz des Gesetzes erhöhen.

Wir Grüne werden im Bundestag darauf drängen, die Umsetzung praxisnah, verhältnismäßig und wirksam zu gestalten – damit die CSRD ihr gutes Ziel erreicht: mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine nachhaltigere Wirtschaft.

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Bericht aus Berlin – Oktober 2025

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