Gestern ließ der Finanzminister Lars Klingbeil verkünden, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder von acht auf zehn Jahre zu verlängern. Die Ampel-Regierung hatte diese im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV zur Entlastung der Wirtschaft mit Wirkung zum 01.01.2025 herabgesetzt.
Wir als Grüne Bundestagsfraktion hatten in den Verhandlungen vergangenen Jahres bewirkt, die Frist für Finanzinstitute ein Jahr später, zum 01.01.2026, zu verkürzen, um den Ermittlungen zu Cum-Cum-Betrugsfällen ein Jahr länger Zeit einzuräumen. Es bestand die Sorge, dass wichtige Beweise sonst vernichtet werden könnten. Es zeichnet sich allerdings derzeit klar ab, dass diese Verlängerung nicht ausreichen wird, um zu ermitteln und die fälschlich überwiesenen Steuermilliarden zurückzufordern.
Daher fordern wir in einem Antrag die Bundesregierung dazu auf, die Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitute wieder zu verlängern.
Lars Klingbeil will offensichtlich die Belege zur Aufklärung der 28,5 Mrd. Euro Steuerhinterziehung weiter aufbewahren lassen. Damit wäre die Aufklärung von Cum-Cum-Fällen von Mitte der 2010er Jahre weiter möglich. Das wäre ein unfassbarer Zwischenerfolg für unsere Oppositionsarbeit, in der wir seit Wochen mit gleich zwei Anträgen das Thema im Bundestag vorantreiben.
Wir loben den neuen Finanzminister und Vizekanzler ausdrücklich dafür, die Bekämpfung von organisierter Steuerkriminalität nun so schnell auch selbst anzugehen. Hier sind Glaubwürdigkeit und entschlossene Konsequenz gefragt, damit Vertrauen in den Staat und seine Handlungsfähigkeit gegen große, organisierte Finanzkriminalität wiederhergestellt werden kann.
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