Rede zum Jahressteuergesetz 2024 – 18.10.2024

Im Jahressteuergesetz 2024 entlasten wir wieder in den unterschiedlichsten Bereichen: Wir entlasten unteranderem Kleinunternehmer*innen bei der Bürokratie. Bislang musste man ab 22.000 Euro Umsatzsteuer zahlen – wir heben den Betrag an auf 25.000 Euro.

Wir sorgen weiter mit dem Jahressteuergesetz auch für Fairness. Bei Immobilienerträgen von ausländischen Investmentfonds gab es Umgehungsmöglichkeiten bei der Steuer. Alle sollen fair ihre Steuern zahlen, dafür sorgen wir jetzt.

Den Kindergeldantrag muss man nicht mehr postalisch abschicken, den kann man jetzt endlich elektronisch einreichen. Auch bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei der Steuer haben wir den Höchstbetrag nach oben gesetzt.

Als Grüne konnten wir verankern, dass wir bei einem der nächsten Gesetze auch Alleinerziehende durch eine Steuergutschrift oder andere Regelungen finanziell unter die Arme greifen.

Wir veranlassen zudem im Steuerrecht, dass das gemeinnützige, sichere, bezahlbare Wohnen besser möglich wird. Auch beim Klimageld sind wir vorangekommen. Der Direktauszahlungsmechanismus ist nun beschlossen. Mehr dazu in meiner Rede:

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