Vier wichtige Punkte zu internationaler Steuergerechtigkeit:
1) Beschlossener, automatisierter Informationsaustausch zwischen den USA und Deutschland für bessere internationale Kooperation in der Steuerpolitik
2) Zusätzlich bringen wir noch dieses Jahr das Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung auf den Weg – so bürokratiearm und schnell wie möglich
3) Das Country-by-Country-Reporting sorgt für Transparenz auf dem Kapitalmarkt
4) Besteuerungsrechte dürfen wir nicht nur transatlantisch, sondern müssen wir im Sinne der UN-Steuerrechtskonvention und im Hinblick auf die globale Überschuldungskrise auch global denken
Mit dem Abkommen begegnen wir also der Herausforderung, dass es zwar global agierende Konzerne, aber nur nationale Steuerhoheiten gibt. Internationale Zusammenarbeit ist hier der Schlüssel!
Und manchmal kann man eine Rede auch mit etwas Humor beginnen.
Meine vollständige Rede können Sie hier nachschauen oder nachlesen:
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Erfolg im Kampf gegen CumCum: Aufbewahrungsfristen bleiben erhalten
Berlin, 05.11.2025 – Ein wichtiger Erfolg für Steuergerechtigkeit: Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist für Belege im Finanzsektor bleibt bestehen – und damit auch die Chance, komplexe Steuertricks wie CumCum-Geschäfte weiter aufzuklären. Das haben wir mit viel Druck und Beharrlichkeit erreicht.
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Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – ab 300 Wohnungen kann man steuerfrei erben; während bei drei Wohnungen regulär Erbschaftssteuer gezahlt wird. Solche Steuerlücken wollen wir endlich schließen.
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