Krasse Ungerechtigkeit: Grüner Antrag zu 300-Wohneinheiten-Ausnahme in der Erbschaftsteuer abgelehnt

Berlin, 18.03.2026 – Heute wurde im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags unser Antrag „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – 300 Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“ von CDU/CSU und SPD angelehnt. Die Bundesregierung verpasst hier eine riesige Chance unser Steuersystem gerechter und nachvollziehbarer zu gestalten.

In Zeiten steigender Mieten, wachsender Vermögensungleichheit und einer zunehmenden Konzentration von Immobilienbesitz ist es besonders wichtig unser Steuersystem effizient zu reformieren. Eine Chance dafür hat die Bundesregierung bei der 300 Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer, welche vom Bundesfinanzministerium trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesfinanzhofs weitergeführt wird, leider vertan.

Meine Einschätzung zur heutigen Ablehnung unseres Antrags ist ganz klar, es handelt sich um eine krasse Ungerechtigkeit. CDU/CSU und SPD haben die Chance für mehr Steuergerechtigkeit abseits der oft geführten Grabenkämpfe in der Steuerpolitik heute selbst bei einer eigentlich unumstritten irrsinnigen Ausnahme im Steuerrecht verpasst. Das ist unsozial, unverständlich und gerade für ein SPD-geführtes Finanzministerium auch peinlich. Es ist sehr schade, dass die Regierungsfraktionen diese so einfach zu schließende Gerechtigkeitslücke in der Erbschaftsteuer nicht angehen und die damit entgehenden Steuergelder auf der Straße und in den Händen großer Immobilienunternehmen liegen lassen. Warum soll die Erbin von drei Wohnungen Steuern zahlen, derjenige, der aber 300 erhält nicht?! Das ist ungerecht, niemandem zu erklären und geht komplett an den allermeisten Bürgerinnen und Bürgern vorbei.

Unser Antrag setzt genau hier an: Eine offenkundige Gerechtigkeitslücke im Erbschaftsteuerrecht abschaffen, damit gleiche Regeln für alle gelten. Auch ifo-Chef Clemens Fuest oder Steuerprofessorin Johanna Hey kommen zu dem Ergebnis, dass die 300-Wohneinheiten-Regelung und ganz grundsätzlich die Besteuerung von Immobilien in Deutschland zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und Fehlanreizen auf dem Markt führen und es für die Beibehaltung der Ausnahme keine Rechtfertigung gebe.

Die Bundesregierung sollte endlich aufhören, alle mit unsinnigen Debatten über vermeintlich riesige Einsparungspotenziale beim Bürgergeld in die Irre zu führen, die am Ende bei Mini-Einsparungen und einem großen gesellschaftlichen Schaden landen, und stattdessen anfangen, wirklich himmelschreiende Gerechtigkeitslücken wie die 300-Wohnungen-Ausnahme zu schließen.

Mehr dazu in unserem Antrag:

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