Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Damit wird die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz: CSRD) endlich in deutsches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet künftig bestimmte Unternehmen, zusätzlich zu ihren Finanzberichten auch Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen – mit vergleichbaren Daten etwa zu CO₂-Emissionen oder sozialen Aspekten.
Ich freue mich, dass die Umsetzung jetzt weitergeht. Durch den Kabinettsbeschluss können wir im Bundestag endlich mit den Beratungen beginnen und so schnellstmöglich Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen schaffen. Denn klar ist: Nachhaltigkeitsdaten transparent zu machen, ist kein Selbstzweck – sie helfen Unternehmen, ihre Wirkung besser zu steuern, und schaffen Vergleichbarkeit für Investoren und Finanzmärkte.
Gleichzeitig müssen die Regeln einfach und bürokratiearm bleiben. Genau das Gegenteil sehe ich im aktuellen schwarz-roten Gesetzentwurf: Die vorgeschriebene Aufstellungslösung beim elektronischen Berichtsformat und die ausschließliche Prüferlaubnis für Wirtschaftsprüfer bedeuten zusätzliche Belastungen – vor allem für den Mittelstand. Diese Kritik teilen übrigens auch zahlreiche Wirtschaftsverbände.
Ich setze mich daher dafür ein, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auch durch andere qualifizierte Prüfdienstleister möglich wird, wie es etwa in Frankreich längst üblich ist. Das würde Wettbewerb schaffen, die Kosten senken und die Akzeptanz des Gesetzes erhöhen.
Wir Grüne werden im Bundestag darauf drängen, die Umsetzung praxisnah, verhältnismäßig und wirksam zu gestalten – damit die CSRD ihr gutes Ziel erreicht: mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine nachhaltigere Wirtschaft.
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Berlin, 27.03.2026 – Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge durch die Bundesregierung bringt einige positive Änderung mit sich unterm Strich hat die Bundesregierung hier leider die Chance verpasst, langfristige und grundlegende Reformen auf den Weg zu bringen.
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Trotz toller parlamentarischer Arbeit haben wir zwei zentrale Kritikpunkte
Ungerechtigkeit in der Immobilienbesteuerung bleibt bestehen
Berlin, 25.03.2026 – Heute wurde im Finanzausschuss unser Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und die LINKE abgelehnt – und damit auch ein weiterer Vorschlag der Grünen zur Gegenfinanzierung von Entlastungsmaßnahmen. Stattdessen diskutiert die Bundesregierung über Steuererhöhungen, um andere Steuersenkungen zu finanzieren. In Betracht ziehen sie wohl eine Mehrwertsteuererhöhung, die die Breite der Gesellschaft treffen würde. Dabei könnten durch das schlichte Schließen von offenkundigen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem und die effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung Einnahmen im zweistelligen Milliardenbetrag auf eine liberale und gerechte Art und Weise generiert werden.
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