Der geschätzte Schaden an Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland beläuft sich auf 28,5 Milliarden Euro, von denen bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsunterlagen im Grundsatz von 10 auf 8 Jahre verkürzt.
Gerade diese Unterlagen sind für die Aufklärung der Cum-Cum-Geschäfte jedoch von zentraler Bedeutung.
Die Aufklärung dieser organisierten Steuerhinterziehung im ganz großen Stil ist wichtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu sichern – es ist eine Frage der Fairness in unserer Demokratie, dass alle gleichermaßen ihren Anteil am Gemeinwohl tragen – auch und gerade die Großen.
Bereits in der Ampel haben wir Grüne uns dafür eingesetzt, dass die Fristverkürzung für Finanzinstitutionen erst ein Jahr verspätet in Kraft treten wird, damit ein Schreddern der Akten der Finanzinstitute zum 01.01.2025 verhindert werden konnte. So haben wir mehr Zeit für die Verfolgung organisierter Steuerstraftaten ermöglicht.
Es zeichnet sich allerdings ab, dass diese Verlängerung nicht ausreichen wird, um zu ermitteln und die fälschlich überwiesenen Steuermilliarden zurückzufordern. Die konsequente Aufklärung dieser Fälle erfordert einen ausreichenden Zugang der ermittelnden Behörden zu Beweismitteln, um Anklagen und Rückforderungen durchsetzen zu können.
Wir erwarten von Lars Klingbeil, dass er als sozialdemokratischer Finanzminister der Aufklärung von Steuerbetrug eine sehr hohe Priorität beimisst und er bezüglich der Cum-Cum-Verfolgung umgehend tätig wird.
Daher fordern wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag im Deutschen Bundestag zu Folgendem auf:
1. die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu unterstützen, indem sie darauf hinwirkt, dass das Bundesministerium der Finanzen nächstmöglich von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch macht, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden anzuweisen, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen.
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitutionen an den Zeitraum anpasst, den es benötigt, um die noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären, mindestens also die bisher geltenden 10 Jahren dauerhaft beizubehalten, entsprechend der Festsetzungsverjährungsfrist für die Finanzverwaltung, oder diese ggf. an die Strafverfolgungsverjährungsfrist bei besonders schwerer Steuerhinterziehung anzupassen.
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