Heute wurde eine Einigung zwischen den Bundestagsfraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zum Steuerfortentwicklungsgesetz erzielt.
Darin sollen Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger – der Ausgleich der kalten sogenannten „kalten Progression“ – sowie zur Unterstützung von Familien umgesetzt werden. Im Einzelnen wird der Grundfreibetrag der Einkommensteuer angehoben, die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag erhöht.
Zusätzlich erhöhen wir das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Kindersofortzuschlag. Nicht umgesetzt werden die wirtschaftlichen Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative, die das Ziel hatten, neue Anreize für Investitionen zu setzen. Ebenfalls geplante Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht und bei den Steuerklassen werden nicht umgesetzt.
Nichtsdestotrotz: Es ist insbesondere gut, dass wir das Kindergeld und den Kindersofortzuschlag wie geplant erhöhen können, denn Familien mit Kindern haben nach wie vor häufig mit den Folgen der Inflation zu kämpfen. Unverständlich ist, dass die FDP die Impulse für die Wirtschaft aus dem Gesetz gestrichen hat.
Gleichwohl begrüßen wir, dass wir nun gemeinsam Entlastungen für viele Millionen Bürgerinnen und Bürger und vor allem für Kinder und Familien noch beschließen können.
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