Vier wichtige Punkte zu internationaler Steuergerechtigkeit:
1) Beschlossener, automatisierter Informationsaustausch zwischen den USA und Deutschland für bessere internationale Kooperation in der Steuerpolitik
2) Zusätzlich bringen wir noch dieses Jahr das Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung auf den Weg – so bürokratiearm und schnell wie möglich
3) Das Country-by-Country-Reporting sorgt für Transparenz auf dem Kapitalmarkt
4) Besteuerungsrechte dürfen wir nicht nur transatlantisch, sondern müssen wir im Sinne der UN-Steuerrechtskonvention und im Hinblick auf die globale Überschuldungskrise auch global denken
Mit dem Abkommen begegnen wir also der Herausforderung, dass es zwar global agierende Konzerne, aber nur nationale Steuerhoheiten gibt. Internationale Zusammenarbeit ist hier der Schlüssel!
Und manchmal kann man eine Rede auch mit etwas Humor beginnen.
Meine vollständige Rede können Sie hier nachschauen oder nachlesen:
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Zur Unterstützung meiner inhaltlichen Arbeit als finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen suche ich idealerweise zum 15.08.2024 eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in mit Fokus Steuern, in Elternzeitvertretung (m/w/d). Die Bewerbungsfrist endet am 10.05.2024. Hier geht es zur Ausschreibung!
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Wie stärkt man eigentlich die Wettbewerbsfähigkeit?
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