Berlin, 18.03.2026 – Heute wurde im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags unser Antrag „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – 300 Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“ von CDU/CSU und SPD angelehnt. Die Bundesregierung verpasst hier eine riesige Chance unser Steuersystem gerechter und nachvollziehbarer zu gestalten.
In Zeiten steigender Mieten, wachsender Vermögensungleichheit und einer zunehmenden Konzentration von Immobilienbesitz ist es besonders wichtig unser Steuersystem effizient zu reformieren. Eine Chance dafür hat die Bundesregierung bei der 300 Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer, welche vom Bundesfinanzministerium trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesfinanzhofs weitergeführt wird, leider vertan.
Meine Einschätzung zur heutigen Ablehnung unseres Antrags ist ganz klar, es handelt sich um eine krasse Ungerechtigkeit. CDU/CSU und SPD haben die Chance für mehr Steuergerechtigkeit abseits der oft geführten Grabenkämpfe in der Steuerpolitik heute selbst bei einer eigentlich unumstritten irrsinnigen Ausnahme im Steuerrecht verpasst. Das ist unsozial, unverständlich und gerade für ein SPD-geführtes Finanzministerium auch peinlich. Es ist sehr schade, dass die Regierungsfraktionen diese so einfach zu schließende Gerechtigkeitslücke in der Erbschaftsteuer nicht angehen und die damit entgehenden Steuergelder auf der Straße und in den Händen großer Immobilienunternehmen liegen lassen. Warum soll die Erbin von drei Wohnungen Steuern zahlen, derjenige, der aber 300 erhält nicht?! Das ist ungerecht, niemandem zu erklären und geht komplett an den allermeisten Bürgerinnen und Bürgern vorbei.
Unser Antrag setzt genau hier an: Eine offenkundige Gerechtigkeitslücke im Erbschaftsteuerrecht abschaffen, damit gleiche Regeln für alle gelten. Auch ifo-Chef Clemens Fuest oder Steuerprofessorin Johanna Hey kommen zu dem Ergebnis, dass die 300-Wohneinheiten-Regelung und ganz grundsätzlich die Besteuerung von Immobilien in Deutschland zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und Fehlanreizen auf dem Markt führen und es für die Beibehaltung der Ausnahme keine Rechtfertigung gebe.
Die Bundesregierung sollte endlich aufhören, alle mit unsinnigen Debatten über vermeintlich riesige Einsparungspotenziale beim Bürgergeld in die Irre zu führen, die am Ende bei Mini-Einsparungen und einem großen gesellschaftlichen Schaden landen, und stattdessen anfangen, wirklich himmelschreiende Gerechtigkeitslücken wie die 300-Wohnungen-Ausnahme zu schließen.
Mehr dazu in unserem Antrag:
Neuste Artikel
Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität der Bundesregierung – großer Wurf für Klingbeil und Hubig
Berlin, 16.07.2026 – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil haben heute den Aktionsplan “Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen” vorgestellt. Der Aktionsplan sieht insgesamt 26 Maßnahmen vor.
Startup-Rekord-Hamburg
Berlin, 07.07.2026 – Laut der heute veröffentlichten Auswertung des Startup-Verbands und von startupdetector wurden zwischen Januar und Juni 2026 bundesweit 3.053 neue Startups gegründet – der höchste Wert seit Beginn der Erhebung 2019 und ein Plus von 52 Prozent gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025. Hamburg verzeichnet mit 212 Neugründungen einen Zuwachs von 83 Prozent gegenüber dem Vorhalbjahr und überholt damit München (208) in der absoluten Zahl der Neugründungen – erstmals seit Beginn der verfügbaren Vergleichsdaten 2023. Bundesweit hat mittlerweile mehr als jedes dritte neue Startup (34 Prozent) einen klaren KI-Bezug. U.a. der Spiegel berichtete.
Rasenmäher vs Rosenschere
Berlin, 25.06.2026 – Die Bundesregierung spricht öffentlich davon, den Rasenmäher an den Bundeshaushalt anzulegen um Geld einsparen zu können. Statt pauschal zu kürzen, sollten Steuerprivilegien dort abgeschafft werden wo sie nicht mehr gebraucht werden. Wie gezielte Entlastungen aussehen könnten, die weiten Teilen der Gesellschaft helfen würden, habe ich in meiner Rede ausgeführt.
Ähnliche Artikel