Heute wurde eine Einigung zwischen den Bundestagsfraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zum Steuerfortentwicklungsgesetz erzielt.
Darin sollen Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger – der Ausgleich der kalten sogenannten „kalten Progression“ – sowie zur Unterstützung von Familien umgesetzt werden. Im Einzelnen wird der Grundfreibetrag der Einkommensteuer angehoben, die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag erhöht.
Zusätzlich erhöhen wir das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Kindersofortzuschlag. Nicht umgesetzt werden die wirtschaftlichen Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative, die das Ziel hatten, neue Anreize für Investitionen zu setzen. Ebenfalls geplante Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht und bei den Steuerklassen werden nicht umgesetzt.
Nichtsdestotrotz: Es ist insbesondere gut, dass wir das Kindergeld und den Kindersofortzuschlag wie geplant erhöhen können, denn Familien mit Kindern haben nach wie vor häufig mit den Folgen der Inflation zu kämpfen. Unverständlich ist, dass die FDP die Impulse für die Wirtschaft aus dem Gesetz gestrichen hat.
Gleichwohl begrüßen wir, dass wir nun gemeinsam Entlastungen für viele Millionen Bürgerinnen und Bürger und vor allem für Kinder und Familien noch beschließen können.
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Während der Energiekrise 2022 hat die Ampel gezeigt wie echte Entlastungen aussehen: Kindergeld hoch, Kindersofortzuschlag hoch, Energiekrisenpauschale direkt ausgezahlt, 9-Euro-Ticket und viele weiter Maßnahmen. Ein Tankrabatt führt nicht zu den Entlastungen, die wir brauchen, denn 2022 hat gezeigt, dass der Tankrabatt zu, Teil in die Taschen der Mineralölkonzerne fließen wird, das weiß sogar die Bundesregierung. Zudem verfehlt die Entlastung der Bundesregierung, ohne 9-Euro-Ticket oder alternative Anreize für andere Verkehrsmittel, weite Teile der Gesellschaft.
Zur Reform der privaten Altersvorsorge
Berlin, 27.03.2026 – Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge durch die Bundesregierung bringt einige positive Änderung mit sich unterm Strich hat die Bundesregierung hier leider die Chance verpasst, langfristige und grundlegende Reformen auf den Weg zu bringen.
Lobenswert an der Reform ist, dass Selbst- und Soloselbstständige bei der Reform mitgedacht wurden und Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten. Als Hamburger Abgeordnete begrüße ich diesen Schritt herzlich. Ein weiteres Lob möchte ich an dieser Stelle an die Kolleg*innen von CDU/CSU und SPD für die konstruktive parlamentarische Arbeit an dieser Reform, die sich substantiell vom ursprünglichen Gesetzentwurf unterscheidet. Ein konstruktiver und fachlicher Diskurs ermöglichte hier eine bessere Reform als ursprünglich gedacht.
Trotz toller parlamentarischer Arbeit haben wir zwei zentrale Kritikpunkte
Ungerechtigkeit in der Immobilienbesteuerung bleibt bestehen
Berlin, 25.03.2026 – Heute wurde im Finanzausschuss unser Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und die LINKE abgelehnt – und damit auch ein weiterer Vorschlag der Grünen zur Gegenfinanzierung von Entlastungsmaßnahmen. Stattdessen diskutiert die Bundesregierung über Steuererhöhungen, um andere Steuersenkungen zu finanzieren. In Betracht ziehen sie wohl eine Mehrwertsteuererhöhung, die die Breite der Gesellschaft treffen würde. Dabei könnten durch das schlichte Schließen von offenkundigen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem und die effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung Einnahmen im zweistelligen Milliardenbetrag auf eine liberale und gerechte Art und Weise generiert werden.
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