Eine neue Rechtsform? AG, GmbH, GmgV? Ist das nicht alles ein bisschen trocken, ein bisschen viele Abkürzungen, die keiner versteht?
Auf den ersten Blick vielleicht, aber auf den zweiten eben super spannend. Denn: Wie man sich als Firma organisiert, hat superviele Auswirkungen im Unternehmensalltag. Und die letzte Reform von Rechtsformen war im Jahre 1892… Zeit, dass sich was dreht und wir im 21. Jahrhundert ankommen! 🙂
Was ist die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) überhaupt?
Vereinfacht gesagt, soll die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ermöglichen, ein Unternehmen wie ein Familienunternehmen zu führen, auch ohne das Vorhandensein einer genetischen Familie. So kann der Vordergrund für die Arbeit für den Unternehmenszweck sein. Das Unternehmen gehört sich quasi selbst. Kern der neuen Rechtsform ist eine gesicherte 100%ige Vermögensbindung.
Warum braucht es eine zusätzliche Gesellschaftsform?
Gerade im Mittelstand (bei Familienunternehmen) ist der Bedarf nach Optionen, um die Nachfolge individuell gestalten zu können, sehr groß. Findet sich innerhalb der genetischen Familie kein Nachfolger, ist die einzige Alternative bislang oft nur der Verkauf. Immer mehr Startups wollen langfristig agierende mittelständische Unternehmen aufbauen – und nicht nach einer kurzen Zeit in den Exit (Verkauf) rutschen. Auch Sozialunternehmen würden profitieren; es bestehe die Möglichkeit, gewerblich zu wirtschaften und dabei sicherzustellen, dass Unternehmensvermögen und Gewinne dem Unternehmenszweck dienen.
Geht das nicht auch ohne eine neue Rechtsform?
Vermögensbindung ist bisher nur sehr schwer in der Praxis umzusetzen. Die Modelle (z.B. bei Bosch) sind für kleine und mittelständische Unternehmen oder Startups nicht tragbar. Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet keine unkomplizierten und rechtssicheren Möglichkeiten für junge und mittelständische Unternehmen, ihr alternatives Eigentumsverständnis abzubilden.
Und weiter?
Das Vorhaben steht in unserem Koalitionsvertrag. Seit 2020 wird in Wissenschaft und Öffentlichkeit über die konkrete Ausführung diskutiert. Unzählige Gespräche, Diskussionsrunden und Aktionen später ist die Einbringung ins Parlament in greifbarer Nähe. Darum ging es gestern auch bei unserem Symposium. Wir haben mit Politik, Wissenschaft und Unternehmen über zwei verschiedene Varianten diskutiert. Ich danke der Professorengruppe um Dr. Anne Sanders sehr herzlich für Ihre sehr wertvolle Arbeit!
Gemeinsam mit Esra Limbacher von der SPD, Otto Fricke von der FDP bin ich die “Berichterstatterin” für die GmgV im Parlament.
Ich freue mich, dass wir unserem Ziel ein gutes Stück näher gekommen sind. Danke an alle Teilnehmer*innen!
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Generationenkapital generationengerecht anlegen! – 27.09.2024
Die Innovation, die wir im Rentenpaket II mit dem Generationenkapital auf den Weg bringen – das ist keine Kleinigkeit, sondern eine große, wichtige Innovation. Wir nehmen bis zu 200 Milliarden Euro auf, um die Beitragszahler*innen in Zukunft zu entlasten.
Ich frage mich allerdings ernsthaft: Warum ist es nicht selbstverständlich, wenn es um Generationengerechtigkeit geht, dass wir das Geld auch generationengerecht anlegen. Dabei geht es um Nachhaltigkeit.
Deswegen fordere ich dazu auf, dass wir die Frage, ob wir den eingeschlagenen Weg nicht ändern sollten, in künftigen Debatten erneut aufwerfen. Mehr dazu in meiner Rede!
Rede zur Widersprüchlichkeit der AfD – 26.09.2024
Die Ampel handelt: Wir werden mit der Wachstumsinitiative, den geplanten 49 Maßnahmen (unteranderem Steuerentlastungen in Höhe von 21 Milliarden Euro) die deutsche Wirtschaft und das Wachstum stark unterstützen.
Die Widersprüchlichkeit der AfD ist derweil kaum zu ertragen: Sie fordert niedrige Strompreise aber will die nachgewiesenermaßen teuerste Stromquelle (Atom) reaktivieren und uns wieder von Autokraten und deren Gas und Öl abhängig machen.
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Rede zum Steuerfortentwicklungsgesetz – 26.09.2024
Ja, die Zeiten sind für die Wirtschaft eine Herausforderung.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir jetzt mit Nachdruck schnell die Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative, die im Steuerfortentwicklungsgesetz enthalten sind, beschließen. Wir reden hier über Entlastungen zum Beispiel in Höhe von 21 Millionen Euro beim Thema der kalten Progression bei Arbeitseinkommen oder auch beim Thema der degressiven AfA, mit der wir Investitionen durch Abschreibungsmöglichkeiten anreizen werden.
Auch den den Hebeln der Steuerfreiheit von Überstunden, Eintritt bei der Rente, Teilzeitbeschäftigung und vor allem Betreuungsmöglichkeiten werden wir aktiv.
Ich hoffe, dass sich die CDU/CSU jetzt in den Beratungen zum Steuerfortentwicklungsgesetz kooperativ zeigt – im Gegensatz zu den Beratungen damals beim Wachstumschancengesetz. Uns gehts ums Land und nicht um Parteipolitik!
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