Eine neue Rechtsform? AG, GmbH, GmgV? Ist das nicht alles ein bisschen trocken, ein bisschen viele Abkürzungen, die keiner versteht?
Auf den ersten Blick vielleicht, aber auf den zweiten eben super spannend. Denn: Wie man sich als Firma organisiert, hat superviele Auswirkungen im Unternehmensalltag. Und die letzte Reform von Rechtsformen war im Jahre 1892… Zeit, dass sich was dreht und wir im 21. Jahrhundert ankommen! 🙂
Was ist die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) überhaupt?
Vereinfacht gesagt, soll die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ermöglichen, ein Unternehmen wie ein Familienunternehmen zu führen, auch ohne das Vorhandensein einer genetischen Familie. So kann der Vordergrund für die Arbeit für den Unternehmenszweck sein. Das Unternehmen gehört sich quasi selbst. Kern der neuen Rechtsform ist eine gesicherte 100%ige Vermögensbindung.
Warum braucht es eine zusätzliche Gesellschaftsform?
Gerade im Mittelstand (bei Familienunternehmen) ist der Bedarf nach Optionen, um die Nachfolge individuell gestalten zu können, sehr groß. Findet sich innerhalb der genetischen Familie kein Nachfolger, ist die einzige Alternative bislang oft nur der Verkauf. Immer mehr Startups wollen langfristig agierende mittelständische Unternehmen aufbauen – und nicht nach einer kurzen Zeit in den Exit (Verkauf) rutschen. Auch Sozialunternehmen würden profitieren; es bestehe die Möglichkeit, gewerblich zu wirtschaften und dabei sicherzustellen, dass Unternehmensvermögen und Gewinne dem Unternehmenszweck dienen.
Geht das nicht auch ohne eine neue Rechtsform?
Vermögensbindung ist bisher nur sehr schwer in der Praxis umzusetzen. Die Modelle (z.B. bei Bosch) sind für kleine und mittelständische Unternehmen oder Startups nicht tragbar. Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet keine unkomplizierten und rechtssicheren Möglichkeiten für junge und mittelständische Unternehmen, ihr alternatives Eigentumsverständnis abzubilden.
Und weiter?
Das Vorhaben steht in unserem Koalitionsvertrag. Seit 2020 wird in Wissenschaft und Öffentlichkeit über die konkrete Ausführung diskutiert. Unzählige Gespräche, Diskussionsrunden und Aktionen später ist die Einbringung ins Parlament in greifbarer Nähe. Darum ging es gestern auch bei unserem Symposium. Wir haben mit Politik, Wissenschaft und Unternehmen über zwei verschiedene Varianten diskutiert. Ich danke der Professorengruppe um Dr. Anne Sanders sehr herzlich für Ihre sehr wertvolle Arbeit!
Gemeinsam mit Esra Limbacher von der SPD, Otto Fricke von der FDP bin ich die “Berichterstatterin” für die GmgV im Parlament.
Ich freue mich, dass wir unserem Ziel ein gutes Stück näher gekommen sind. Danke an alle Teilnehmer*innen!
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Zeit für Entlastungen, die bei den Menschen ankommen!
Berlin, 16.04.2026 – Wir befinden uns in einer der größten Energiekrisen seit Jahren. Doch statt jetzt wirkungsvoll und schnell Entlastungen zu beschließen, kommt die Regierung leider mit der schlechtesten Maßnahme um die Ecke: Einem ineffektiven Tankrabatt 2.0…
Während der Energiekrise 2022 hat die Ampel gezeigt wie echte Entlastungen aussehen: Kindergeld hoch, Kindersofortzuschlag hoch, Energiekrisenpauschale direkt ausgezahlt, 9-Euro-Ticket und viele weiter Maßnahmen. Ein Tankrabatt führt nicht zu den Entlastungen, die wir brauchen, denn 2022 hat gezeigt, dass der Tankrabatt zu, Teil in die Taschen der Mineralölkonzerne fließen wird, das weiß sogar die Bundesregierung. Zudem verfehlt die Entlastung der Bundesregierung, ohne 9-Euro-Ticket oder alternative Anreize für andere Verkehrsmittel, weite Teile der Gesellschaft.
Zur Reform der privaten Altersvorsorge
Berlin, 27.03.2026 – Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge durch die Bundesregierung bringt einige positive Änderung mit sich unterm Strich hat die Bundesregierung hier leider die Chance verpasst, langfristige und grundlegende Reformen auf den Weg zu bringen.
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Trotz toller parlamentarischer Arbeit haben wir zwei zentrale Kritikpunkte
Ungerechtigkeit in der Immobilienbesteuerung bleibt bestehen
Berlin, 25.03.2026 – Heute wurde im Finanzausschuss unser Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und die LINKE abgelehnt – und damit auch ein weiterer Vorschlag der Grünen zur Gegenfinanzierung von Entlastungsmaßnahmen. Stattdessen diskutiert die Bundesregierung über Steuererhöhungen, um andere Steuersenkungen zu finanzieren. In Betracht ziehen sie wohl eine Mehrwertsteuererhöhung, die die Breite der Gesellschaft treffen würde. Dabei könnten durch das schlichte Schließen von offenkundigen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem und die effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung Einnahmen im zweistelligen Milliardenbetrag auf eine liberale und gerechte Art und Weise generiert werden.
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