Einigung beim Wachstumschancengesetz? – 23.02.2024

Der Bundesrat hatte im November vergangenen Jahres einen Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz angerufen. Vorgesehen war bereits eine Einigung im Dezember, welche von CDU/CSU unter dem aus unserer Sicht vorgeschobenen Grund der Haushaltverhandlungen blockiert wurde. Zuletzt knüpfte die Union ihre Zustimmung zum Wachstumschancengesetz an die Rücknahme der reduzierten Agrardieselbeihilfe. Parteipolitisches Verhalten kann nicht ausgeschlossen werden.  

Am 21.02.2024 hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern eine Einigung zum Wachstumschancengesetz erzielt. Die absurde Blockade seitens CDU/CSU wurde damit abgewehrt. Am 23.02.2024 haben wir über die geänderte Fassung im Bundestag abgestimmt. Nächster Schritt ist die planmäßige Abstimmung der geänderten Fassung des Gesetzes im Bundesrat am 22.3.2024.

Das ist ein entscheidender Etappensieg für wirtschaftliche Impulse, auf die der Wirtschaftsstandort Deutschland wegen der Blockaden der Union so lange warten musste. Mehrmalige Blockaden der Merz-CDU haben das Gesetz, das so sehr im Sinne der deutschen Wirtschaft ist, absurderweise bisher herausgezögert. Endlich ist nun ein Abschluss des Gesetzes in Sicht.

Unternehmen in Deutschland können sich über finanzielle Maßnahmen und Bürokratieabbau freuen. Das Gesetz ist nun vom Umfang her kleiner, auch um kommunale und Länderhaushalte zu entlasten. Dafür sind viele sehr wichtige Impulse gerade für den Mittelstand erhalten geblieben. Auch beim Bürokratieabbau und der Digitalisierung konnten wir vieles aufrecht erhalten, und entlasten Kleinunternehmer*innen zum Beispiel durch weniger Notwendigkeiten bei der Steuererklärung. 

Zentral ist der nachhaltige Bau-Booster für Mietwohnungen: Sowohl finanziell gibt es durch mehrere Abschreibungsmöglichen sehr starke Anreize, jetzt wieder zu bauen. Die Beschlüsse sind aber auch ein echter „game changer“ für die sozial-ökologische Marktwirtschaft: Denn öko-sozialer Neubau von Mietwohnungen wird mit diesem Gesetz in vielen Fällen finanziell sogar günstiger als konventioneller Bau.

Für den Innovationsstandort, das Land der Tüftlerinnen und Tüftler, ist hervorzuheben: Wir geben deutliche Innovationsimpulse, indem wir die Forschungsförderung umfangreich ausweiten. Knapp 800 Millionen Euro sind jährlich für die steuerliche Förderung über die Forschungszulage eingeplant.

Die Investitionsprämie für Klimaschutztechnologien, ein zentraler Baustein des Gesetzes, ist am Widerstand der Union gescheit. Und das, obwohl sie so wichtig für die Transformationsfähigkeit unserer Wirtschaft gewesen wäre und den größten Wachstumsimpuls des gesamten Gesetzes gehabt hätte. Unverständlich, dass die vermeintlich wirtschaftsfreundliche Union so innovationsfeindlich ist, dass sie keine „tax credits“ ähnlich dem US-amerikanischen „Inflation Reduction Act“ mitermöglichen möchte. Nicht ohne Grund haben zuletzt zahlreiche und bedeutende Stimmen aus Wissenschaft und Wirtschaft auf die Bedeutung der Investitionsprämie und von gezielten Anreizen durch Steuergutschriften, wie wir sie in den USA sehen, hingewiesen. Es ist traurig, dass bei der Merz-Union als vermeintliche Wirtschaftspartei kein ehrliches Interesse an der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu sehen ist. Die Ampel-Regierung wird hingegen weiter an einem bürokratiearmen und passgenauen Instrument zur steuerlichen Förderung von Zukunftstechnologien arbeiten.

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