Berlin, 10.08.2026 – Ich wurde eingeladen, das neue Zollgesetz in der Tagesschau einzuordnen.
Leider enttäuschend: Das neue Zollgesetz gegen Finanzkriminalität hält nicht, was der Aktionsplan von Klingbeil und Hubig versprochen hat.
Anfang des Sommers habe ich deren Aktionsplan gegen Finanzkriminalität als großen Wurf gelobt. Kürzlich hat das Kabinett den ersten konkreten Gesetzentwurf dazu beschlossen – und der hält dieses Versprechen leider nicht.
Ja, einiges davon ist wirklich gut. Der Zoll soll ein neues Verfahren zur administrativen Vermögenssicherung bekommen. Auch dass Kryptowerte jetzt klar als Vermögensgegenstand gelten und der Zugang zum Transparenzregister vereinfacht werden sollen, sind sinnvolle Schritte. Für all das und ähnliche Maßnahmen haben auch wir als Grüne Bundestagsfraktion uns regelmäßig eingesetzt.
Nein, sehr Wichtiges fehlt: der ganze Bereich der riesigen Steuerhinterziehung im mehrstelligen Milliardenbereich. Die überfällige zentralisierte Ermittlungsstelle für Steuerhinterziehung auf Bundesebene auch beim Zoll, die im Aktionsplan noch vorgesehen war, fehlt in diesem Entwurf komplett. So wird auch Zukunft die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerdelikten wie CumEx oder CumCum nicht einfacher. Hier muss dringend im Parlament nachgeschärft werden!
Zudem: Die Generalzolldirektion soll Ermittlungen bei Geldwäsche künftig zwar koordinieren – aber was genau das heißt, ist unklar. Definitiv keine eigenen Ermittlungsbefugnisse, die bleiben weiter bei den örtlichen Staatsanwaltschaften verstreut. Auch an der Schnittstelle zwischen Steuerhinterziehung und Geldwäsche wird die Regelungslücke nicht geschlossen: Profite aus Steuerhinterziehung sollten endlich auch dann geldwäscherechtlich relevant sein, wenn es um „ersparte Aufwendungen“ geht (§261 StGB). Das fehlt und muss im Parlament ergänzt werden!
Und selbst das neue Vermögenssicherungsverfahren zielt vor allem auf kleinere Fälle: Das Finanzministerium selbst rechnet nur mit rund 0,3 Mrd. Euro Mehreinnahmen jährlich – das sind eher Diebstahl- oder Drogendelikte, keine komplexen kriminellen Finanzkonstruktionen.
Mein Fazit: Einzelne gute Bausteine, aber der große Wurf, den der Aktionsplan versprochen hat, ist das nicht. Solange die großen Fälle nicht angegangen werden, bleibt die eigentliche Finanzkriminalität ungestraft.
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Den vollen Beitrag vom 10.08.2026 können Sie hier anschauen, meine Einordnung beginnt ab min. 1:52.
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