Meine Redezeit zu einem Antrag der LINKEN zur Erbschaftsteuer habe ich genutzt, um ein für alle mal mit einem Mythos aufzuräumen.
Ständig wird behauptet, die Erbschaftsteuer bedrohe “Omas Häuschen”, und nachfolgende Generationen seien zum Verkauf gezwungen, obwohl sie doch so gerne darin wohnen würden. Wenn ein Haus in der Familie vererbt wird, dann fällt darauf, wenn es weiterhin von Ehegatt*innen oder Kindern bewohnt wird, in der Regel überhaupt gar keine Steuer an. Kleine Einschränkung: wenn ausschließlich Kinder darin wohnen bleiben, dann gilt die Komplettbefreiung “nur” für 200 Quadratmeter, aber die Steuer fällt dann auch nur auf die darüber hinaus gehenden qm an und ist effektiv dann selbst bei einer sehr großen Eigentumswohnung im teuren München extrem niedrig. Und dann kommen on top noch die steuerlichen Freibeträge von bis zu 500.000 Euro pro Person drauf.
Zu einem Verkauf gezwungen wird niemand – zusätzlich zu den ganzen Befreiungen gibt es nämlich auch noch Stundungsmöglichkeiten. Abgesehen davon haben die meisten Omas gar kein Häuschen zu vererben – denn zwei Drittel der Deutschen erben gar nicht in einem so nennenswerten Umfang.
Über die Ungerechtigkeiten bei Erbschaften und Schenkungen sowie den entsprechenden Handlungsbedarf habe ich in meiner Rede zu einem Antrag der Linken zur Erbschaftsteuer gesprochen.
Die gesamte Rede können Sie hier nachlesen oder schauen:
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Cum-Cum – Organisierte Steuerhinterziehung im Rahmen von rund 28,5 Milliarden Euro. Zu dieser Aufklärung haben wir als grüne Bundestagsfraktion einen Antrag ins Parlament eingebracht.
Rede zu unserem Antrag zur Aufklärung organisierter Steuerhinterziehung – 22.05.2025
Bei Cum-Ex und Cum-Cum handelt es sich um organisierte Steuerhinterziehung – um Betrug in Milliardenhöhe. Dem Staatshaushalt sind durch dieses Vorgehen rund 28,5 Milliarden Euro abhanden gekommen – Geld, was wir in unserem Gemeinwesen dringend bräuchten.
Wir Grüne bringen deswegen einen Antrag ein, weil die Gefahr besteht, dass zum Ende dieses Jahres Belege vernichtet werden, die dem Staat helfen könnten, solche großen Betrugsdelikte aufzudecken.
Das darf nicht geschehen.
Antrag zur Aufklärung organisierter Steuerhinterziehung (Cum-Cum) – 21.05.2025
Der geschätzte Schaden an Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland beläuft sich auf 28,5 Milliarden Euro, von denen bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte.
Die Aufklärung dieser organisierten Steuerhinterziehung im ganz großen Stil ist wichtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu sichern – es ist eine Frage der Fairness in unserer Demokratie, dass alle gleichermaßen ihren Anteil am Gemeinwohl tragen – auch und gerade die Großen.
Wir erwarten von Lars Klingbeil, dass er als sozialdemokratischer Finanzminister der Aufklärung von Steuerbetrug eine sehr hohe Priorität beimisst und er bezüglich der Cum-Cum-Verfolgung umgehend tätig wird.
Zu weiteren Hintergründen des Antrages in diesem Beitrag.
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