Gestern ließ der Finanzminister Lars Klingbeil verkünden, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder von acht auf zehn Jahre zu verlängern. Die Ampel-Regierung hatte diese im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV zur Entlastung der Wirtschaft mit Wirkung zum 01.01.2025 herabgesetzt.
Wir als Grüne Bundestagsfraktion hatten in den Verhandlungen vergangenen Jahres bewirkt, die Frist für Finanzinstitute ein Jahr später, zum 01.01.2026, zu verkürzen, um den Ermittlungen zu Cum-Cum-Betrugsfällen ein Jahr länger Zeit einzuräumen. Es bestand die Sorge, dass wichtige Beweise sonst vernichtet werden könnten. Es zeichnet sich allerdings derzeit klar ab, dass diese Verlängerung nicht ausreichen wird, um zu ermitteln und die fälschlich überwiesenen Steuermilliarden zurückzufordern.
Daher fordern wir in einem Antrag die Bundesregierung dazu auf, die Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitute wieder zu verlängern.
Lars Klingbeil will offensichtlich die Belege zur Aufklärung der 28,5 Mrd. Euro Steuerhinterziehung weiter aufbewahren lassen. Damit wäre die Aufklärung von Cum-Cum-Fällen von Mitte der 2010er Jahre weiter möglich. Das wäre ein unfassbarer Zwischenerfolg für unsere Oppositionsarbeit, in der wir seit Wochen mit gleich zwei Anträgen das Thema im Bundestag vorantreiben.
Wir loben den neuen Finanzminister und Vizekanzler ausdrücklich dafür, die Bekämpfung von organisierter Steuerkriminalität nun so schnell auch selbst anzugehen. Hier sind Glaubwürdigkeit und entschlossene Konsequenz gefragt, damit Vertrauen in den Staat und seine Handlungsfähigkeit gegen große, organisierte Finanzkriminalität wiederhergestellt werden kann.
Neuste Artikel
Ungerechtigkeit in der Immobilienbesteuerung bleibt bestehen
Berlin, 25.03.2026 – Heute wurde im Finanzausschuss unser Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und die LINKE abgelehnt – und damit auch ein weiterer Vorschlag der Grünen zur Gegenfinanzierung von Entlastungsmaßnahmen. Stattdessen diskutiert die Bundesregierung über Steuererhöhungen, um andere Steuersenkungen zu finanzieren. In Betracht ziehen sie wohl eine Mehrwertsteuererhöhung, die die Breite der Gesellschaft treffen würde. Dabei könnten durch das schlichte Schließen von offenkundigen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem und die effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung Einnahmen im zweistelligen Milliardenbetrag auf eine liberale und gerechte Art und Weise generiert werden.
180-Grad-Wende in der privaten Altersvorsorge: Union und SPD orientieren sich am grünen Bürgerfonds, verpassen aber Chance für echten Neustart
Morgen wird im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge im Deutschen Bundestag abgestimmt. Auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz haben die Koalitionsfraktionen heute verkündet, dass sie sich auf die Einführung eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots geeinigt haben, wie er von der grünen Bundestagsfraktion bereits in dem Antrag „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ im Januar 2026 gefordert wurde.
Zur Änderung des Steuerberatergesetzes
Berlin, 19.03.2026 – Unsere Wirtschaft steht vor massiven Herausforderungen. Viel zu selten wird darüber gesprochen, dass wir über 3,5 Millionen Selbstständige, Freiberuflerinnen und viele kleine Unternehmen haben, denen der Zugang zu bezahlbarer steuerlicher Unterstützung fehlt.
Ähnliche Artikel