Heute wurde im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags der Antrag „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Linken und AfD abgelehnt.
Das ist unsozial und gefährlich.
Durch Cum-Cum-Geschäfte haben wirtschaftliche Organisationen und Personen geschätzte 28,5 Milliarden Euro an Steuern hinterzogen. Von diesem organisierten Steuerbetrug wurde bislang nur ein minimaler Anteil zurückgefordert.
Das ist unfair gegenüber allen, die fair ihre Steuern zahlen und zum Gemeinwohl beitragen.
Die Bundesregierung plant umfassende Steuersenkungen für Unternehmen in Milliardenhöhe.
Ein Plan zur sozialverträglichen Gegenfinanzierung fehlt völlig. In vielen Kommunen drohen deshalb empfindliche Einschnitte bei den Menschen vor Ort, z.B. bei Busverbindungen oder der Kinderbetreuung.
Lars Klingbeil verpasst es mit seinem ausschließlichen Fokus auf Steuersenkungspolitik für Unternehmen, als sozialdemokratischer Finanzminister Schwerpunkte sowohl bei Wirtschaft als auch bei Gerechtigkeit zu setzen.
Die SPD muss hier baldmöglichst ihre eigene Handschrift entwickeln, damit ein Unterschied zwischen Christian Lindner und Lars Klingbeil erkennbar werden kann.
Es braucht ein klares politisches Signal: Die Aufklärung von organisierter Steuerhinterziehung und von Cum-Cum-Fällen hat jetzt höchste Priorität. Lars Klingbeil muss zu seinem kürzlich im Bundestag gegebenem Wort stehen, und sich ernsthaft ans Zurückholen der Steuermilliarden machen.
Das ist auch eine Frage von Glaubwürdigkeit und staatlicher Handlungsfähigkeit.
Am heutigen Tag haben Lars Klingbeil und die SPD die Chance, nun rasch gegen organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum vorzugehen, leider nicht ergriffen.
Zum Hintergrund:
Der geschätzte Schaden an Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland beläuft sich auf 28,5 Milliarden Euro, von denen bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsunterlagen im Grundsatz von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Gerade diese Unterlagen sind für die Aufklärung der Cum-Cum-Geschäfte jedoch von zentraler Bedeutung.
Bereits in der Ampel haben wir Grüne uns dafür eingesetzt, dass die Fristverkürzung für Finanzinstitutionen erst ein Jahr verspätet in Kraft treten wird, damit ein Schreddern der Akten der Finanzinstitute zum 01.01.2025 verhindert werden konnte. So haben wir mehr Zeit für die Verfolgung organisierter Steuerstraftaten ermöglicht.
Es zeichnet sich allerdings ab, dass diese Verlängerung nicht ausreichen wird, um zu ermitteln und die fälschlich überwiesenen Steuermilliarden zurückzufordern. Die konsequente Aufklärung dieser Fälle erfordert einen ausreichenden Zugang der ermittelnden Behörden zu Beweismitteln, um Anklagen und Rückforderungen durchsetzen zu können.
Daher fordern wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag im Deutschen Bundestag zu Folgendem auf:
- die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu unterstützen, indem sie darauf hinwirkt, dass das Bundesministerium der Finanzen nächstmöglich von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch macht, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden anzuweisen, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen.
- einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitutionen an den Zeitraum anpasst, den es benötigt, um die noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären, mindestens also die bisher geltenden 10 Jahren dauerhaft beizubehalten, entsprechend der Festsetzungsverjährungsfrist für die Finanzverwaltung, oder diese ggf. an die Strafverfolgungsverjährungsfrist bei besonders schwerer Steuerhinterziehung anzupassen.
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