Zum Beschluss wichtiger Finanzgesetze – 20.12.2024

Heute hat der Bundesrat seine Zustimmung zu drei wichtigen Finanzgesetzen gegeben: Steuerfortentwicklungsgesetz, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz und Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Im Deutschen Bundestag haben wir Gesetze bereits am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche beschlossen, damit steht dem Inkrafttreten nichts im Wege.

In schwierigen politischen Zeiten demonstrieren wir damit die Handlungs- und Kooperationsfähigkeit in unserer Demokratie, auch über Partei- und Koalitionsgrenzen hinweg.

Hervorzuheben ist der Beschluss zum Steuerfortentwicklungsgesetz, mit dem Millionen Menschen über die Einkommensteuer finanziell entlastet werden und insbesondere Familien durch die Erhöhung von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kindersofortzuschlag unterstützt werden. Es ist besonders gut, dass wir diese Maßnahmen umsetzen, denn Familien mit Kindern haben nach wie vor häufig mit den Folgen der Inflation zu kämpfen.

Unverständlich ist, dass die FDP die Impulse für die Wirtschaft aus dem Gesetz gestrichen hat.

Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz setzen wir wichtige EU-Vorgaben zur Modernisierung und Stärkung der Verbraucherrechte bei Finanzmärkten um:

Die EU geht bei der Regulierung von Kryptowerten international voran und schafft damit einheitliche Regeln sowie Aufsichts- und Verbraucherschutzstandards für die Kryptomärkte und -anbieter. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Stärkung der Resilienz gegenüber Cyberrisiken im Finanzsektor. Einheitliche Anforderungen an die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen sollen Cyberangriffen entgegenwirken.

Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz hat der Bundestag auch die Stärkung des Verbraucherbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. In Zukunft muss die BaFin den Beirat immer informieren, wenn eine Maßnahme mit Bezug zum Verbraucherschutz geplant ist. So kann Beirat schneller reagieren und die BaFin besser zu Verbraucherschutzthemen beraten.

Der Satzungsänderung der EIB liegt ein langer Prozess zugrunde und sie basiert auf den Vorschlägen eines G20 Expertenpanels zur Kapitaleffizienz von multilateralen Entwicklungsbanken. Mit der Zustimmung zur Anhebung der Gearing Ratio auf 290% erhöht sich die Ausleihkapazität der Europäischen Investitionsbank, womit gestiegene Investitionsbedarfe in den Bereichen Klimaschutz, Infrastruktur, Gesundheit und Sicherheit besser abgedeckt werden können.

Die EIB ist traditionell einer der wichtigsten Geldgeber für konsequenten Klimaschutz und die grüne Transformation der Wirtschaft und Energieversorgung. Mehr als 50% der EIB-Investitionen fließen in nachhaltige Projekte. Darüber hinaus finanziert die EIB wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtige Investitionen, wie zum Beispiel den Wiederaufbau der Energieinfrastruktur in der Ukraine. Die Kapitaleffizienz der EIB zu steigern ist angesichts ihrer wichtigen Rolle für Deutschland und Europa eine sinnvolle und notwendige Maßnahme.

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