Unsere Wirtschaft befindet sich aktuell in einer schwierigen Lage und muss mit multiplen Krisen umgehen. Nach der Corona-Krise kam die Ukraine- und Energiekrise und über allem steht die Klimakrise, die schon seit Jahren den Spitzenplatz der Risiken für die globale Wirtschaft einnimmt. Zusätzlich verschärft sich der Fachkräftemangel und die globale Sicherheitslage verliert an Stabilität. Ich bin überzeugt, dass wir diesen Herausforderungen und Risiken mit konsequent nachhaltigem Wirtschaften begegnen müssen. 

Unternehmen sollten sich bei ihrem wirtschaftlichen Handeln an zwei Leitplanken orientieren: ökologische Sicherheit durch Einhaltung der planetaren Grenzen und soziale Gerechtigkeit durch Anwendung sozialer Mindeststandards. Zwischen diesen beiden Leitplanken ergibt sich ein Raum, den die Ökonomin Kate Raworth „safe and just space for humanity“ nennt, in dem Unternehmen in einen freien und fairen Wettbewerb treten können. Ich nenne das „Impact First“ – in diesem Zielbild lässt sich im nächsten Schritt dann natürlich profitabel wirtschaften. Wie das geht, beschreibe ich mit meinem Co-Autor Philipp Buddemeier in meinem Buch „Green Ferry – das Ticket ins konsequent nachhaltige Wirtschaften“.

Ich glaube sehr an die freie sozial-ökologische Marktwirtschaft, allerdings braucht es gute Rahmenbedingungen, damit sich diese zum Wohle aller entfalten kann. Politik ist in meinen Augen dafür da, genau diese Rahmenbedingung zu definieren. Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss setze ich mich im Bundestag konkret für folgende Vorhaben ein:

  • Startups: Als Ampel-Regierung haben wir für Deutschland erstmals eine Startup-Strategie beschlossen, in der wir Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Gründungsbedingungen zusammenfassen. Zentral sind dabei bessere Möglichkeiten zur Finanzierung und Fachkräftegewinnung. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz haben wir als Ampel die sogenannte „Dry-Income-Problematik“ bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gelöst, die lange Zeit hinderlich für die Talentgewinnung von Start-ups war.
  • Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Alle gängigen Rechtsformen für Unternehmen haben gemeinsam, dass sie das Unternehmensvermögen ausschließlich den Eigentümer*innen zusprechen, wodurch hohe Anreize zur Gewinnmaximierung bestehen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, eine geeignete Rechtsgrundlage für Unternehmen zu schaffen, die den gesellschaftlichen Mehrwert in den Fokus ihres Wirtschaftens stellen und die langfristige Realisierung der ursprünglichen Geschäftsidee erreichen wollen. Ich setze mich insbesondere für eine Umsetzung dieses Vorhabens als eigenständige Rechtsform ein, die eine rückwirkend unauflösliche und abgesicherte Vermögensbindung sowie eine sachgemäße Besteuerung ermöglicht.
  • Berücksichtigung von Klimakosten in der Buchführung: Die Erfolgsrechnung von Unternehmen mit der herkömmlichen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz verengt den Unternehmenserfolg auf finanzielle Werte und vernachlässigt die sozialen und ökologischen Leistungen und Risiken eines Unternehmens. Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, diese sozial-ökologischen Faktoren in die Rechnungslegung zu integrieren, beginnend mit Treibhausgasemissionen. Für dieses Update der Messung unternehmerischen Erfolgs für das 21. Jahrhundert setze ich mich im Austausch mit Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Ministerien und Standardsetzern ein.
  • Erweiterte Wohlstandsmessung: Seit jeher ist das BIP die zentrale Kennzahl zur Messung von gesellschaftlichem Wohlstand, es greift aber viel zu kurz. Bildung, Gesundheit, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit – das alles ist kaum im BIP abbildbar und dennoch elementar wichtig für unseren Wohlstand. Daher begrüße ich es sehr, dass seit 2022 ca. 30 Wohlstandsindikatoren im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung enthalten sind und setze mich im Austausch mit dem BMWK für eine ambitionierte Weiterentwicklung dieser Indikatorik ein.
  • Einführung von Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die EU hat im Dezember 2022 eine Richtlinie zur Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Damit wird die EU zum Vorreiter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. In Deutschland müssen künftig ca. 14.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht nach EU-weit einheitlichen Standards erstellen und prüfen lassen. Für die Umsetzung in deutsches Recht im Jahr 2024 werde ich insb. darauf achten, dass wir eine hohe Qualität bei der Prüfung der Berichte erreichen, damit das Transparenzversprechen der CSRD durch hochwertige Berichtsprüfung sichergestellt werden kann.
  • Weitere wirtschaftsrelevante Vorhaben betreue ich im Bereich Sustainable Finance