Berlin, 25.06.2026 – Die grüne Bundestagsfraktion hat diese Woche einen Antrag für die Einführung einer Übergewinnsteuer eingebracht, der am Donnerstag im Plenum diskutiert wird.
Meine Einschätzung hierzu lautet: “Wir zeigen auf, dass und wie Übergewinne ordnungspolitisch sauber zu definieren sind. Eine Übergewinnsteuer in Deutschland kann rechtlich sicher eingeführt werden und wir legen eine ökonomisch sinnvollere Variante vor als die Übergewinnsteuer, die nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine 2022 und 2023 wirkte.
Die offensichtlichen, krassen Gewinnaufschläge der Mineralölkonzerne schaden den deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern und die Bundesregierung tut genau das Falsche, um diesem Problem zu begegnen. Der kommende Woche auslaufende sogenannte Tankrabatt ist irre teuer und ökonomisch unvernünftig, die Übergewinnsteuer würde preisdämpfend wirken und kein Steuergeld an die Mineralölkonzerne verschenken. Sie ist das überlegene Instrument.
Die Straße von Hormus ist immer noch weitgehend blockiert, Preise sind hoch und Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung sind nicht in Sicht. Konzerne, die in der Krise Millionen scheffeln, weil sie Marktmacht haben und nicht weil sie besser wirtschaften, sollen dafür nicht auch noch vom Staat belohnt werden. Übergewinne gehören besteuert und bei einer bloßen Forderung bleiben wir nicht stehen – wir zeigen, wie es geht. Unser Übergewinnsteuerkonzept ist kein Schnellschuss, sondern rechtlich fundiert, politisch möglich und wirtschaftlich notwendig.
Um einen rechtlich sicheren Rahmen zu schaffen, haben wir einen branchenunabhängige Regelung erarbeitet. Ein Übergewinn liegt vor, wenn Unternehmen in der Krise Preise übermäßig, also in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren tatsächlichen Kosten und zur Nachfrage, erhöhen. Zudem muss eine angebotsseitige Marktmacht wie ein Oligopol vorliegen. Wir legen der Übergewinnsteuer einen umsatzbasierten Gewinn-Proxy zugrunde, um Gestaltungen zu vermeiden und Missbrauch zu erschweren. Eine Gewinnsteigerung von mehr als 15 Prozent gegenüber einem Vergleichszeitraum von sieben Jahren gilt als übermäßig und ist mit mindestens 33% zu besteuern.
Ergänzend zur Übergewinnsteuer wollen wir die Hürden für strukturelle Maßnahmen gegen Marktmachtmissbrauch senken. Das Bundeskartellamt muss endlich mit den Ressourcen ausgestattet werden, die es braucht, um schnell und effektiv eingreifen zu können.”
Wir bleiben weiterhin dran. Hier finden Sie unseren Antrag:
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