Die Doppelmoral der AfD beim Thema Cum-Cum

Die AfD-Fraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode einen Entschließungsantrag mit der Drucksache 20/13021 gestellt, in dem sie unteranderem die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Belegen der Finanzinstitute von zehn auf fünf Jahre gefordert hat.

Sich dann heute ins Parlament zu stellen und zu sagen, man sei für die Aufklärung des Steuerraubes Cum-Cum ist einfach nur von einer absoluten Doppelmoral gezeichnet. Wäre der Antrag der AfD damals durchgegangen, wären alle Belege die zur Aufklärung beigetragen hätten einfach vernichtet.

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